CSR - Elverdal



Elverdal stellt sich der gesellschaftlichen Verantwortung, die in den Konventionen der 10 Prinzipien des UN Global Compact zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention
formuliert ist.



Menschenrechte

Elverdal verpflichtet sich, die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, nationaler Zugehörigkeit oder Glaubensgemeinschaft, politischer Meinung, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder nationaler, sozialer oder ethnischer Herkunft verbieten.


Damit verpflichtet sich Elverdal im Rahmen der Vertragserfüllung zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte, wie sie in den Prinzipien 1 und 2 des UN Global Compact festgelegt sind und u.a. im ILO-Übereinkommen Nr. 100 (1951) zur Gleichheit des Entgelts und Nr. 111 (1958) zu Diskriminierung zum Ausdruck gebracht werden.



Arbeitsnormen

Elverdal verpflichtet sich, grundlegende Arbeitsnormen einzuhalten, was u.a. impliziert, dass gelieferte Waren und Teile davon:

  • nicht unter Verstoß gegen das allgemeine Zwangsarbeitsverbot hergestellt wurden, vgl. u.a. ILO-Übereinkommen Nr. 29 (1930) und 105 (1957);
  • nicht unter Verstoß gegen das allgemeine Kinderarbeitsverbot hergestellt wurden, vgl. u.a. ILO-Übereinkommen Nr. 138 (1973) und 182 (1999);
  • unter Bedingungen hergestellt wurden, in denen das allgemeine Prinzip des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen gewahrt wird, vgl. u.a. ILO-Übereinkommen Nr. 87 (1948), Nr. 98 (1949) und Nr. 135 (1971);
  • unter Bedingungen hergestellt wurden, in denen das allgemeine Prinzip des Rechts auf angemessene Vergütung gewahrt wird, vgl. u.a. ILO-Übereinkommen Nr. 26 (1928) und Nr. 131 (1970);
  • unter Bedingungen hergestellt wurden, in denen das allgemeine Prinzip des Rechts auf angemessene Arbeitszeiten gewahrt wird, vgl. u.a. ILO-Übereinkommen Nr. 1 (1919) und Nr. 30 (1930);
  • unter Bedingungen hergestellt wurden, in denen das allgemeine Prinzip des Rechts auf eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt gewahrt wird, vgl. u.a. ILO-Übereinkommen Nr. 155 (1981).

Elverdal verpflichtet sich, die grundlegenden Arbeitsnormen gemäß den Prinzipien 3, 4, 5 und 6 des UN Global Compact einzuhalten.


Umwelt


Elverdal verpflichtet sich, sich für den Schutz von Natur und Umwelt einzusetzen, damit die gesellschaftliche Entwicklung nachhaltig und unter Achtung der menschlichen Lebensbedingungen und der Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt erfolgen kann. Elverdal strebt bei Produktion und Lieferung danach:



  • einer Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden und Untergrund sowie Erschütterungs- und Lärmbelästigungen vorzubeugen und diese zu bekämpfen;
  • hygienisch begründete Prozesse anzuwenden, die für die Umwelt und den Menschen von Bedeutung sind;
  • die Verwendung und Verschwendung von Rohstoffen und anderen Ressourcen zu begrenzen;
  • den Einsatz sauberer Technologien zu fördern;
  • Entsorgungsprobleme zu begrenzen.

Elverdal bewertet, welche Ziele realistisch sind, wenn die beste verfügbare Technologie verwendet wird, einschließlich weniger umweltbelastender Rohstoffe, Prozesse und Anlagen sowie der bestmöglichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung. Elverdal hält die Prinzipien 7, 8 und 9 des UN Global Compact ein.


Korruptionsprävention


Korruption ist definiert als:


  • aktiveBestechung, wie sie in Art. 3 des Rechtsaktes des Rates vom 26. Mai 1997und Art. 3, Absatz 1, der Gemeinsamen Maßnahme 98/742/JI des Rates definiert ist, sowie
  • sämtliche Fälle des Missbrauchs von betrauter Macht zur Erlangung eines Vorteils, z.B. passive Bestechung, Unterschlagung, Betrug, Mandatsbetrug und Amtsmissbrauch.